Der wahre Opportunist

Der klägerische Anwalt gibt in der Geruchtsverhandlung eine Stellungnahme ab und der Richter erklärt daraufhin, er habe Recht. Daraufhin lässt es sich der Beklagtenvertreter nicht nehmen und erwidert auf die Stellungnahme des Klägervertreters, worauf nun der Richter zu ihm gewandt auch erklärte, er habe Recht. Nachdem er daraufhin vom Klägervertreter darauf hingewiesen wurde, er könne doch nicht beiden Parteien zu der gleichen Sach- und Rechtsfrage bei unterschiedlichen Ergebnissen Recht geben, erklärte der Richter nach kurzer Überlegung, er habe Recht.

 

Als Opportunist wird allgemein eine Person bezeichnet, die zweckmäßig handelt, um sich der der jeweiligen Lage anzupassen und sich so selbst das Leben zu erleichtern. Nicht zu Unrecht wird daher Opportunismus als grundsatz- und charakterlos bezeichnet.

 

 

Vielleicht sollte man in der politischen und sozialen Debatte daran denken. Es gibt mehr als eine Meinung und meist viele Gründe für die eine oder andere Auffassung. Manchmal ist es auch eine Frage der Gewichtung von Argumenten.